Testamentsvollstreckung

Ohne Testament erfolgt die Bestimmung der Erben per Gesetz (gesetzliche Erbfolge).

Eine vom Gesetz abweichende Regelung oder Verteilung ist nur mit Errichtung eines Testaments oder durch Abschluss eines Erbvertrages möglich.

In einem Testament kann der Erblasser die Testamentsvollstreckung anordnen.

Der Testamentsvollstrecker ist nach dem Erbfall dafür verantwortlich, ein aktuelles Nachlassverzeichnis zu erstellen und den Nachlass nach dem Willen des Erblassers zu verwalten oder zu verteilen.

Testamentsvollstreckung ist insbesondere in den Fällen sinnvoll, in denen Erbstreitigkeiten zu befürchten sind oder das Testament Bedingungen und Auflagen enthält, die von einer neutralen Person zum Schutz der vom Erblasser bestimmten Erben zu überwachen sind. Der Testamentsvollstrecker hat als Treuhänder und Inhaber eines privaten Amtes den Erblasserwillen durchzusetzen.

Beispiele:

  • Erfüllung angeordneter Vermächtnisse und Auflagen
  • Verwaltung des Nachlasses
  • Erfüllung des Anordnungen des Erblassers
  • Durchführung der Auseinandersetzungen zwischen den Erben und Aufteilung des Nachlasses
  • Abgabe der Erbschaftssteuererklärung und Begleichung der Erbschaftssteuer

 

Es besteht ein Anspruch der Erben auf Auskunftserteilung, Rechnungslegung und ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses. Testamentsvollstreckung ist Vertrauenssache. Vertrauen wird in der wirtschaftlichen und juristischen komplizierten Umwelt von heute mehr denn je durch Qualifikation und soziale Kompetenz geprägt.

Im Sinne des aktiven Verbraucherschutzes hat die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.  (AGT) Richtlinien zur Zertifizierung von Testamentsvollstreckern beschlossen. Von der AGT zertifizierter Testamentsvollstrecker kann nur werden, wer eine bestimmte juristische Qualifikation erfüllt, Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge aufbringt, sich regelmäßig fortbildet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung unterhält und diese Voraussetzungen der AGT gegenüber laufend nachweist.

Das von der AGT geführte Testamentsvollstreckerregister weist jedem Interessenten zertifizierte Testamentsvollstrecker nach.

www.agt-ev.de

 

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