Kanzlei

Rechtsfriede ist ein unterschätztes Gut.

Die Kanzlei Dengs & Anschütz ist auf Rechtsgebieten tätig, in denen nicht Parteinahme und Konflikt, sondern die Konfliktbewältigung im Mittelpunkt steht.

Bei der Abwicklung von Insolvenzverfahren handelt es sich um eine hoheitliche Aufgabe, die Teil des Vollstreckungsrechts ist (vgl. BVerfG, ZinsO 2016, 383, 387). Die Zugehörigkeit des Insolvenzrechts zum Vollstreckungsrecht und der Verfahrenszweck der Gläubigergleichbehandlung gebietet eine neutrale Verfahrensabwicklung durch einen unabhängigen Insolvenzverwalter, die eine Parteinahme für einzelne Verfahrensbeteiligte ausschließt.

Gleichfalls unstatthaft ist die Berücksichtigung von Eigeninteressen, was diese Tätigkeit mit der des Testamentsvollstreckers gemein hat.

Das anwaltliche Mandat zur Insolvenzberatung dient regelmäßig der Durchsetzung von Einzelinteressen. Da Mandate dieser Art mit der Neutralität der Tätigkeit als Insolvenzverwalter unvereinbar ist, erfolgt die Übernahme von Beratungsmandaten nur in Ausnahmefällen.

Die Sanierungsberatung ordnen wir fachlich den Wirtschaftsprüfern und Steuer-/ Unternehmensberatern zu und nehmen keine Aufträge an.

 

Rechtsanwalt Yvo Dengs

Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter seit 1995

Mitgliedschaften:

  • Norddeutsches Insolvenzforum www.insoforum.de
  • Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. www.agt-ev.de
  • Hamburger Anwaltsverein
  • Deutscher Anwaltsverein ARGE Migrationsrecht

 

 

Rechtsanwältin Stephanie Anschütz

Rechtsanwältin seit 2007, im Insolvenzrecht tätig seit 2011 (Fachanwaltslehrgang 2012/2013)

Mitgliedschaften:

  • Norddeutsches Insolvenzforum www.insoforum.de
  • InsO-Treff Hamburg-Bremen-Münster

 

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